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§ 7 VetGIV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.1.2025

Besondere Vorsichtsmaßnahmen und sonstige Warnhinweise

§ 7.

Die Angaben gemäß Art. 14 Abs. 1 lit. i der Verordnung (EU) 2019/6 umfassen insbesondere:

  1. 1. besondere Warnhinweise
  2. 2. besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei den Zieltierarten
  3. 3. besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwenderin bzw. den Anwender
  4. 4. besondere Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf den Umweltschutz
  5. 5. sonstige Vorsichtsmaßnahmen
  6. 6. Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder Legeperiode, Fortpflanzungsfähigkeit
  7. 7. Wechselwirkungen, insbesondere mit anderen Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln
  8. 8. mögliche Symptome bei einer Überdosierung sowie Maßnahmen für den Fall einer Überdosierung, wenn dies aus Gründen der Tierarzneimittelsicherheit geboten erscheint
  9. 9. besondere Anwendungsbeschränkungen und besondere Anwendungsbedingungen
  10. 10. wesentliche Inkompatibilitäten.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Gesetzesnummer

20012823

Dokumentnummer

NOR40268148

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