Erhebungsmerkmale
§ 29.
Es ist die Hauptanbaufläche (Hektar) für Dauergrünland und Wechselgrünland, unterteilt nach Alter, Bedeckung und Bewirtschaftung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1538 auf nationaler Ebene und für die Merkmale Alter und Bedeckung zusätzlich auf Bundesland-Ebene zu erheben.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Gesetzesnummer
20012812
Dokumentnummer
NOR40267640
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