2. Abschnitt
Themenbereich Versorgungsbilanzen für pflanzliche Erzeugnisse Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 23.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die Getreide, Ölsaaten, pflanzliche Fette, Öle, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Kartoffelstärke, Reis, Gemüse, Obst, Honig, Zucker, Wein oder Bier herstellen, handeln, verwenden oder lagern.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Gesetzesnummer
20012812
Dokumentnummer
NOR40267634
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