Inkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ist erstmalig auf Steuerreportings anzuwenden, die für das Kalenderjahr 2025 zu erstellen sind.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2024
Gesetzesnummer
20012661
Dokumentnummer
NOR40264561
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