Kommissionen und Arbeitsgruppen
§ 9.
Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.
- Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:
- • Aufnahmekommission: 2 Frauen, 3 Männer
- • Leistungsfeststellungskommission: 4 Frauen, 2 Männer
- • Ethikboard: 1 Frau, 2 Männer
- • Dienstprüfungskommission: 4 Frauen, 4 Männer
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2024
Gesetzesnummer
20012584
Dokumentnummer
NOR40261991
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)