Artikel 34
Kündigung
Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft und kann auf Wunsch jeder der Parteien jederzeit gekündigt werden.
Die Kündigung wird – ohne Auswirkung auf noch laufende Verfahren – sechs Monate, nachdem die andere Partei die entsprechende Notifikation erhalten hat, wirksam.
Geschehen zu Brasilia am 3. September 2014 in zweifacher Ausfertigung in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei alle Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Gesetzesnummer
20012575
Dokumentnummer
NOR40261702
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