ARTIKEL 383
Räumlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft angewendet werden, und nach Maßgabe dieser Verträge einerseits, sowie für das Hoheitsgebiet der Republik Armenien andererseits.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40260134
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