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ARTIKEL 371 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 371

Dynamische Annäherung

Im Einklang mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Armenien an das EU-Recht werden die Anhänge vom Partnerschaftsrat regelmäßig überprüft und aktualisiert, um unter anderem die Entwicklung des EU-Rechts und die in internationalen Übereinkünften festgelegten Standards, die die Vertragsparteien für relevant erachten, zu berücksichtigen, wobei dem Abschluss der jeweiligen internen Verfahren der Vertragsparteien Rechnung getragen wird. Dieser Artikel gilt unbeschadet besonderer Bestimmungen des Titels VI.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40260122

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