Ausbildung in der Kieferorthopädie
§ 7.
Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß § 6 Z 2 ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die
- 1. vor dem 1. September 2023 begonnen wurde und
- 2. mindestens 36 ECTS-Punkte im Rahmen einer universitären Aus- oder Weiterbildung oder das Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der Österreichischen Zahnärztekammer umfasst.
Schlagworte
Ausbildung Weiterbildung
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20012339
Dokumentnummer
NOR40255355
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