Ausbildungsinhalte und Qualifikationsprofil
§ 3.
(1) Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst mindestens
- 1. 72 ECTS-Punkte theoretische Ausbildung und
- 2. 108 ECTS-Punkte praktische Ausbildung
- und beinhaltet die in der Anlage 1 angeführten theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte.
(2) Im Rahmen der Ausbildung gemäß Abs. 1 sind die im Qualifikationsprofil gemäß derAnlage 2 festgelegten Kompetenzen zu vermitteln, wobei die Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen im Rahmen der Ausbildung zur persönlichen Mitarbeit heranzuziehen sind und Verantwortung zu übernehmen haben.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20012339
Dokumentnummer
NOR40255351
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
