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§ 3 DAC-Verordnung Eisenberg“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.6.2023

§ 3.

Wein kann unter dem traditionellen Begriff „DAC“ oder „Districtus Austriae Controllatus“ in Verbindung mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Eisenberg“ in Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen für Qualitätswein entspricht und zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt:

  1. 1. Der Wein muss aus Trauben bereitet worden sein, die im Weinbaugebiet Eisenberg geerntet wurden.
  2. 2. Die Erfüllung der Anforderungen an „Eisenberg DAC“ sämtlicher Kategorien gemäß § 7 müssen im Rahmen der sensorischen Verkostung zur Vergabe der staatlichen Prüfnummer von mindestens vier Verkostern bestätigt werden.
  3. 3. Die für Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Eisenberg DAC“ erteilte staatliche Prüfnummer darf ausschließlich für das Inverkehrbringen des geprüften Weines mit der Bezeichnung „Eisenberg DAC“ verwendet werden.
  4. 4. Die Bezeichnung „DAC“ oder „Districtus Austriae Controllatus“ ist in Schriftzeichen anzugeben, die kleiner sind als die für die Angabe „Eisenberg“ verwendeten.
  5. 5. Die Angabe des Weinbaugebietes „Burgenland“ in Verbindung mit dem traditionellen Begriff „Qualitätswein“ ist verpflichtend. Die Angabe der Weinbauregion Weinland ist unzulässig.
  6. 6. Die Angabe weiterer Verkehrsbezeichnungen, außer „Qualitätswein“, ist unzulässig. Als Verkehrsbezeichnung ist der Ausdruck „DAC“ oder „Districtus Austriae Controllatus“ in Verbindung mit der Bezeichnung „Eisenberg“ anzuführen, jedoch nicht zwingend auf dem Schauetikett. Die Bezeichnung „Eisenberg“ ist dabei dem Ausdruck „DAC“ oder „Districtus Austriae Controllatus“ voranzustellen.
  7. 7. Die Angabe des Erntejahres ist verpflichtend.
  8. 8. Der Gehalt an unvergorenem Zucker darf maximal 4 g/l betragen.
  9. 9. Bei Eisenberg DAC dürfen sämtliche Verschlussarten außer Kronenkork verwendet werden.
  10. 10. Der Wein darf nur in Glasflaschen an den Verbraucher abgegeben werden. Nennvolumina von 1,0 l und 2,0 l sind nicht zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2023

Gesetzesnummer

20012292

Dokumentnummer

NOR40253637

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