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Abkommen über die gemeinsame Nutzung der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields (Deutschland)
Kurztitel
Abkommen über die gemeinsame Nutzung der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields (Deutschland)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Deutschland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.03.2023
Außerkrafttretensdatum
31.12.2025
Unterzeichnungsdatum
17.02.2023
Index
59/06 Energie
Langtitel
Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Nutzung der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 19. März 2023 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
der Republik Österreich
und
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
der Bundesrepublik Deutschland,
im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet, –
von dem Wunsch geleitet, angesichts der derzeitigen Lage an den Energie- und den Gasmärkten, die sich in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eingestellt hat, zu reagieren, die Versorgungssicherheit mit Erdgas, unter Beachtung der besonderen Bedeutung von Erdgasspeicheranlagen, zu garantieren, den festgelegten Befüllungszielen, des Anhang Ib der Europäischen Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung, in der Fassung der Europäischen Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Europäischen Verordnung (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung (ABl. Nr. L 173 vom 30.6.2022 S. 17), für Erdgasspeicheranlagen zu entsprechen,
in der Erwägung, dass eine gemeinsame Verantwortung der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland für die Befüllungsziele und die Befüllungspfade nach Artikel 6a Absatz 1 und 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 übernommen wird, –
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
Energiemarkt
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Gesetzesnummer
20012188
Dokumentnummer
NOR40251258
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