Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2021
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31.7.2021 bis 27.07.2022 (BGBl. II Nr. 347/2021)
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