§ 4.
§ 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2020
Gesetzesnummer
20011374
Dokumentnummer
NOR40227960
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