Artikel 14
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten. Der Vertrag steht zum Beitritt offen.
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020
Gesetzesnummer
20011337
Dokumentnummer
NOR40227452
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