vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 Verbot von Kernwaffen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.1.2021

Artikel 14

Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten. Der Vertrag steht zum Beitritt offen.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2020

Gesetzesnummer

20011337

Dokumentnummer

NOR40227452

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)