ARTIKEL 19
Strategische Partnerschaften
(1) Die Stiftung hat anfangs vier strategische Partner: das „Institut des Amériques“ in Frankreich und die „Regione Lombardia“ in Italien aufseiten der EU sowie die „Fundación Global Democracia y Desarrollo“ (FUNGLODE) in der Dominikanischen Republik und die VN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) aufseiten Lateinamerikas und der Karibik.
(2) Zur Verwirklichung ihrer Ziele kann die EU-LAK-Stiftung weitere strategische Partnerschaften mit zwischenstaatlichen Organisationen, Staaten und öffentlichen oder privaten Einrichtungen beider Regionen unter Wahrung des Grundsatzes der biregionalen Ausgewogenheit eingehen.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020
Gesetzesnummer
20011261
Dokumentnummer
NOR40226067
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)