ARTIKEL 226
Die Zusammenarbeit beruht auf folgenden Grundsätzen:
- a) Schutz der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,
- c) Bedeutung der Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes und
- c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222174
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)