vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 225 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

KAPITEL 14

ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH TOURISMUS

ARTIKEL 225

Die Vertragsparteien arbeiten im Bereich des Tourismus zusammen, um die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismusbranche als Quelle von Wirtschaftswachstum, Eigenständigkeit und Beschäftigung sowie des Austauschs im Tourismussektor zu fördern.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222173

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)