vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 218 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

KAPITEL 9

ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH INDUSTRIE

ARTIKEL 218

Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit im industriellen Bereich, einschließlich bei Fragen der Schaffung wirksamer Anreize und günstiger Bedingungen für die weitere Diversifizierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Industrie.

Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien unter anderem durch den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen in folgenden Bereichen zusammen:

  1. a) Produktivität und effiziente Ressourcennutzung,
  2. b) öffentliche Maßnahmen zur Unterstützung von Industriesektoren auf der Grundlage der WTO-Anforderungen und sonstiger für die Vertragsparteien geltender Vorschriften,
  3. c) Umsetzung der Industriepolitik im Rahmen der Vertiefung der Integration,
  4. d) Instrumente zur effizienteren Umsetzung der Industriepolitik,
  5. e) Investitionen in die verarbeitende Industrie, Verringerung ihres Energieverbrauchs und Austausch von Erfahrungen über die Umsetzung von Strategien im Bereich Arbeitsproduktivität,
  6. f) Bedingungen für die Entwicklung neuer Produktionstechnologien, von Hightechindustrien und von Wissens- und Technologietransfers sowie Weiterentwicklung der grundlegenden Infrastruktur und eines günstiges Umfelds für Innovationscluster,
  7. g) Investitionen und Handel in den Bereichen Bergbau und Erzeugung von Rohstoffen, mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis, die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit beim Abbau nichtenergetischer Bodenschätze zu fördern, insbesondere in Bezug auf den Abbau von Metallerzen und Industriemineralen,
  8. h) Entwicklung der Personalkapazitäten in der verarbeitenden Industrie,
  9. i) Förderung von unternehmerischen Initiativen und der industriellen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan.

Schlagworte

Wissenstransfer

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222166

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte