§ 2.
Die Monographien und Texte des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.5, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.6, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019
Gesetzesnummer
20010839
Dokumentnummer
NOR40219572
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