§ 2.
Die Monographien und Texte des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.4, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.5, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2019
Gesetzesnummer
20010794
Dokumentnummer
NOR40219104
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)