Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2019
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25.5.2019 bis 11.12.2020 (BGBl. II Nr. 132/2019)
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