Teil I
Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken
Artikel 1
Geltungsbereich des Übereinkommens
Durch dieses Übereinkommen werden alle unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen, wie sie in Artikel 2 (Auslegung von Ausdrücken) Absatz 1 Buchstabe a bestimmt sind, geändert.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018
Gesetzesnummer
20010221
Dokumentnummer
NOR40203615
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