§ 4.
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Rosalia DAC“ oder „Rosalia DAC Rosé“ zu stellen, hat dies jährlich dem Regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich, per E-Mail oder Fax mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2018
Gesetzesnummer
20010167
Dokumentnummer
NOR40200894
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)