vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 3 Mindestgliederung Jahresvoranschlag in der Gliederung der Erfolgsrechnung des Jahresabschlusses für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft insgesamt HS-WV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.6.2025

Anlage 3 Mindestgliederung Jahresvoranschlag in der Gliederung der Erfolgsrechnung des Jahresabschlusses für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft insgesamt

GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG JAHRESVORANSCHLAG IN DER GLIEDERUNG DER ERFOLGSRECHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DIE HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT INSGESAMT

 

I. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

1. Studierendenbeiträge

 

2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014

 

3. Erträge aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen

 

4. Erträge aus Inseraten und Werbung

 

5. Sonstige Erträge

 

SUMME I

 

II. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

1. Personalaufwand

 

  1. a. Gehälter

 

  1. b. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen

 

  1. c. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

 

  1. d. Sonstige Sozialaufwendungen

 

2. Funktionsgebühren

 

3. Werkverträge und Honorare

 

4. Sachaufwendungen

 

5. Abschreibungen

 

SUMME II

 

III. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= I. abzüglich II.)

 

 

IV. Erträge aus Veranstaltungen

 

V. Aufwendungen aus Veranstaltungen

 

VI. Ergebnis aus Veranstaltungen (IV. abzüglich V.)

 

 

VII. Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen

 

VIII. Aufwendungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen

 

IX. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen (VII. abzüglich VIII.)

 

 

X. Finanzerträge

 

XI. Finanzaufwendungen

 

XII. Finanzergebnis (X. abzüglich XI.)

 

 

XIII. Steuern und Abgaben

 

XIV. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus III., VI., IX., XII. abzüglich XIII.)

 

 

XV. abzüglich Zuweisung zu Rücklagen

 

XVI. zuzüglich Auflösung von Rücklagen

 

XVII. Gebarungsüberschuss/-fehlbetrag

 

 

 

 

 

zusätzliche Informationen

Eigenkapital per TT.MM.JJJJ

 

Studienvertretungen gem. § 17 Abs. 2 HSG insgesamt zur Verfügung gestellte Geldmittel (mindestens 30 % der Studierendenbeiträge in Zeile I.1)

 

Jahresvoranschlag beschlossen am TT.MM.JJJJ

(Bei einer Änderung eines beschlossenen Jahresvoranschlags zusätzlich:

ersetzt die bisher gültige Version des Jahresvoranschlages beschlossen am TT.MM.JJJJ)

 

  

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2025

Gesetzesnummer

20009925

Dokumentnummer

NOR40270075

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)