Artikel 11
Inkrafttreten
- 14.Dieses Übereinkommen tritt zehn Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Übereinkommen geschlossen.
Geschehen in zwei Ausfertigungen, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen Gültigkeit besitzen.
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2017
Gesetzesnummer
20009863
Dokumentnummer
NOR40192949
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