6. Abschnitt
Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
§ 48
Das Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich umfasst 100 Stunden und ist im 2. Ausbildungsjahr der PFA-Ausbildung gemäß der Anlage 3 durchzuführen.
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