Anlage
LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN KOLLEGS FÜR SOZIALPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)
Präambel
Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diesen Einzelthemen zu. Die Kompetenzen und die ihnen zugeordneten Themen sind Semestern (Modulen) zugeteilt.
Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.
1. Bildungs- und Lehraufgabe
Entsprechend der Zielsetzung dieser Schulform soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die zukünftigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in sie bewegenden Fragen der zukünftigen Berufsfelder orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Erziehungsprozesse zu übernehmen.
Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.
2. Didaktische Grundsätze
Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Kollegs für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.
Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Im Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Semestern sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.
Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u. Ä. kann von der Semesterzuordnung abgewichen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation von Kindern, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.
Das Prinzip der Praxisbezogenheit nimmt die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst und hilft ihnen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit entfalten die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.
Allgemeindidaktische Prinzipien
Die allgemeindidaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, Abschnitt IV, Didaktische Grundsätze, nachzulesen.
Religionsdidaktische Prinzipien
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung
- der Korrelationsdidaktik
- des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
- der geschichtlichen Dimension der Themen
- der Ökumene
- des interreligiösen Dialogs
- der Spiritualität
- der religiösen Entwicklung
- des Lernens anhand von Lebens- und Glaubensgeschichten
- des biblischen Lernens
- des Lernens durch religiöse Übungen.
Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Klientinnen und Klienten
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung
- der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben in den sozialpädagogischen Einrichtungen und Berufsfeldern.
- der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, z. B. Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen.
- der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, z. B. Beachtung der Kinder, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten in ihrer individuellen Religiosität, Beachtung ihrer Lebenswelten in ihrer je spezifischen Kultur und Religion.
- der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten wertschätzend aufgreifen, begleiten und weiterführen zu können.
- der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und mit relevanten Bildungskonzepten.
- der Handlungsorientierung, z. B. das Bemühen um spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen.
- der religionspädagogischen Elementarisierung, d.h. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes.
3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen
1. Semester (Kompetenzmodul 1)
Die Schülerinnen und Schüler können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, personale und kontextuelle Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität benennen und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Klientinnen und Klienten wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.
- Eigene religiöse Biografie
- Entwicklung von Gottesbildern
- Erzieherpersönlichkeit
- Identitätsfindung und Glaube
- Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse
- Religiöse Sprachfähigkeit
Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.
- Kirchliche Gemeinschaft in Liturgie, Verkündigung und Diakonie
- Kirchenjahr und christliches Brauchtum
- Gestaltung von liturgischen und rituellen Feiern
Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.
- Begriffsklärungen (Religion, Glaube, Spiritualität, Kirche, Konfession, …)
- Religiöse Erziehung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld
- Deutung von menschlichen Grunderfahrungen
2. Semester (Kompetenzmodul 2)
Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten, die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit umsetzen.
- Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens
- Praktischer Umgang mit biblischen Texten
- Kunst und Religion
Die Schülerinnen und Schüler können den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen sowie für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung eintreten.
- Verantwortung für die Schöpfung
- Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit, Option für Arme und Schwache
- Kultur der Leiblichkeit, Nähe – Distanz
- Sexualpädagogik
3. Semester (Kompetenzmodul 3)
Die Schülerinnen und Schüler können Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen.
- Religion in einer säkularen und religiös indifferenten Umwelt
- Staat und Religion, Glaube und Öffentlichkeit
- Religiöser Fundamentalismus
- Orientierung im weltanschaulichen und religiösen Pluralismus
- Interreligiöses und interkulturelles Lernen
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod beschreiben und mit der erlösenden Verheißung des Christentums in Beziehung setzen.
- Umgang mit Versagen, Lebenskrisen, Schicksalsschlägen und Schuld
- Umgang mit Sterben und Tod
- Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen
Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Jugendliche, Klientinnen und Klienten in ihren geglückten Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.
- Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens
- Ethisch-moralische Fragestellungen im Kontext sozialpädagogischer Einrichtungen
- Aktuelle ethische Fragestellungen zu Alter, Krankheit, Behinderung und Sterben
- Leiderfahrungen und Trauer im Leben von Kindern und Jugendlichen
- Entwicklung der Todesvorstellungen im Kinder- und Jugendalter
4. Semester (Kompetenzmodul 4)
Die Schülerinnen und Schüler können die säkulare Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension wahrnehmen und interpretieren, Symbole und Rituale erkennen, deuten und angemessen gestalten.
- Bedeutung von Symbolen und Ritualen
- Schulung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, spielen, still sein, …)
- Gebet und Gebetserziehung
Die Schülerinnen und Schüler können Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes deuten und in der religionspädagogischen Arbeit erschließen.
- Sakramentenverständnis
- Theologie und Feier der Sakramente
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