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Anlage Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

Anlage

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN KOLLEGS FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diesen Einzelthemen zu. Die Kompetenzen und die ihnen zugeordneten Themen sind Semestern (Modulen) zugeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

Entsprechend der Zielsetzung dieser Schulform soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die zukünftigen Kindergarten- und Hortpädagoginnen und -pädagogen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in sie bewegenden Fragen der zukünftigen Berufsfelder orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergarten- und Hortpädagoginnen und ‑pädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Erziehungsprozesse zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.

2. Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Semestern sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Abschnitt VI, Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen

1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

Die Schülerinnen und Schüler können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinander setzen, personale und kontextuelle Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität benennen und in der Arbeit mit Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Die Schülerinnen und Schüler können die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit umsetzen.

Die Schülerinnen und Schüler können die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Herkunftsfamilie und religiöser Kulturen wahr- und ernst nehmen.

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen und philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Die Schülerinnen und Schüler können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten, deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern erschließen.

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen.

Die Schülerinnen und Schüler können zentrale Anliegen religiöser Erziehung benennen und im Dialog mit den Bildungspartnern erläutern.

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