§ 1
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
- 1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an den vier- und fünfjährigen Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen (einschließlich des Lehrplans für die Wahlpflichtgegenstände) ……..........
| Anlage 1 |
- 2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen ………….……….....
| Anlage 2 |
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