vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage1 Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Thimphu (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2015

GZ BMEIA-BT.4.15.08/0002-IV.2a/2014

An die

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kärntner Ring 12

1010 Wien

Verbalnote

Anlage1

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres entbietet der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft seine Empfehlungen und beehrt sich, den Erhalt der Note der Botschaft vom 03. Dezember 2014 zu Nr. 89/2014 mit folgendem Inhalt zu bestätigen:

(Anm.: es folgt die Schweizerische Eröffnungsnote – siehe PDF)

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres beehrt sich zu bestätigen, dass es diesem Vorschlag zustimmt, dass die Note der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft und diese Note eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visaerteilung in Thimphu darstellen, die am 01. April 2015 in Kraft tritt.

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 22. Dezember 2014

L.S.

Zusatzdokumente: III_13_2015_Schweizerische_Verbalnote , image001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)