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Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.11.2014

§ 0

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 9/2015

Inkrafttretensdatum

20.11.2014

Langtitel

Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerkabinett der Ukraine zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen

StF: BGBl. III Nr. 9/2015

Ratifikationstext

Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 mit 20. November 2014 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 16 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt) vom 18. Juni 2007, zum Zwecke der Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens, vereinbart wie folgt:

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1 Siehe Abl. Nr. L 332 vom 18.12.2007 S. 46.

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