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Artikel 10 Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.11.2014

Artikel 10

Sprache

Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens und in Anwendung des Durchführungsprotokolls findet in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache statt.

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