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Artikel III Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften (China VR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.11.2014

Artikel III

Dieses Abkommen tritt am 31. Tag nach seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei auf diplomatischem Wege kündigen. In diesem Fall tritt das Abkommen am 31. Tag nach Übersendung der schriftlichen Mitteilung außer Kraft.

Unterzeichnet am 22. Oktober 2014, in Peking, in zwei Originalausfertigungen in chinesischer, deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung ist der englische Text maßgebend.

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