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§ 1 Zusatzstoff-Rahmenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2014

Definition

§ 1

Nitritpökelsalz ist ein ausschließlich aus Salz und Natrium- oder Kaliumnitrit bestehendes gleichmäßiges Gemisch, das höchstens 0,6 und mindestens 0,4 Hundertteile NaNO2 und/oder KaNO2 (berechnet als NaNO2) enthält.

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