Artikel 1
Ziel und Zweck
Ziel dieses Vertrags ist es,
- –die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen;–den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhüten und zu beseitigen und deren Umlenkung zu verhüten;
dies geschieht zu dem Zweck,
- –zum Weltfrieden und zum regionalen Frieden sowie zur internationalen und regionalen Sicherheit und Stabilität beizutragen;–menschliches Leid zu mindern;–Zusammenarbeit, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln durch die Vertragsstaaten im internationalen Handel mit konventionellen Waffen zu fördern und dadurch Vertrauen zwischen den Vertragsstaaten zu schaffen.
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