Artikel 1
Dieses Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino begründet eine Zollunion zwischen den Vertragsparteien und soll eine globale Zusammenarbeit zwischen ihnen fördern, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Republik San Marino beizutragen und die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zu begünstigen.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025
Gesetzesnummer
20008826
Dokumentnummer
NOR40162006
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