Artikel 12
Sprachen
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahme-abkommens findet in folgenden Sprachen statt:
- von österreichischer Seite – auf Georgisch oder in englischer Übersetzung;
- von georgischer Seite – auf Deutsch oder in englischer Übersetzung.
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