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Doppelbesteuerung - Einkommen- und Vermögensteuern - Zusatzprotokoll (Liechtenstein)
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- und Vermögensteuern - Zusatzprotokoll (Liechtenstein)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Langtitel
Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 302/2013 (NR: GP XXIV RV 2145 AB 2237 S. 193 . BR: AB 8925 S. 819 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein , von dem Wunsche geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 (im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
______________
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 24/1971.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Notifikationen gemäß Art. III Abs. 1 des Protokolls wurden am 3. Juni bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Protokoll tritt daher gemäß seinem Art. III Abs. 2 mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
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