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Artikel 1 Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2013

Artikel 1

Für die Zwecke dieses Abkommens haben die verwendeten Begriffe folgende Bedeutung:

„russische Bibliotheken“ – die föderale staatliche budgetär finanzierte Kultureinrichtung «Die Russische Staatsbibliothek für ausländische Literatur „M.I.Rudomino“» und die föderale staatliche budgetär finanzierte Kultureinrichtung «Die Öffentliche Historische Staatsbibliothek Russlands» (Moskau, Russische Föderation);

„Büchersammlung Esterházy“ (in weiterer Folge Esterházy-Bücher) – die in den russischen Bibliotheken aufbewahrten Bücher mit den Eigentumszeichen der Büchersammlung Esterházy.

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