Artikel 6
Eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens in englischer Sprache ist an Bord jedes Luftfahrzeuges, auf das dieses Übereinkommen Anwendung findet, mitzuführen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 6
Eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens in englischer Sprache ist an Bord jedes Luftfahrzeuges, auf das dieses Übereinkommen Anwendung findet, mitzuführen.
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