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Artikel 6 Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2012

Artikel 6

Eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens in englischer Sprache ist an Bord jedes Luftfahrzeuges, auf das dieses Übereinkommen Anwendung findet, mitzuführen.

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