Artikel 19
Verbindlicher Wortlaut
Die Urschriften dieses Übereinkommens, dessen englischer und französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu London am 25. April 2012.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2017
Gesetzesnummer
20008271
Dokumentnummer
NOR40148316
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