vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel III Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.10.2012

Artikel III

Sitz

1. Der Sitz des Zentrums ist Wien, Österreich, gemäß den zwischen dem Zentrum und der Republik Österreich vereinbarten Bedingungen.

2. Das Zentrum kann Einrichtungen, die zur Unterstützung seiner Tätigkeiten erforderlich sind, an anderen Standorten errichten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)