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Artikel XVII Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.10.2012

Artikel XVII

Beilegung von Streitigkeiten

Jegliche Streitigkeiten zwischen dem Zentrum und einer Vertragspartei dieses Übereinkommens oder zwischen Vertragsparteien dieses Übereinkommens werden durch Verhandlung oder andere vereinbarte Streitbeilegungsmethoden beigelegt.

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