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Artikel 8 Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks Zentraleuropa“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.3.2012

Artikel 8

Gemeinsamer zivil-militärischer Ausschuss für Luftraumkoordinierung (JC-MACC)

Der gemeinsame zivil-militärische Ausschuss für Luftraumkoordinierung setzt sich aus Vertretern der zivilen und militärischen Luftfahrt der Vertragsstaaten zusammen und hat insbesondere die strategische Koordinierung der innerstaatlichen Politiken in den Bereichen ASM und Luftraumgestaltung, ATFCM-Prozesse und der zivil-militärischen Zusammenarbeit aller Staaten des FAB CE zur Aufgabe. Der JC-MACC erstattet dem FABCE-Rat Bericht.

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