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Anhang 4 ZuRV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.2011

Anhang 4

Zu § 4

Parameter für die Erhebung der Daten von Bestandsanlagen

Parameter

Anmerkungen

Installierte Anfangskapazität

Nur für Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, ausgedrückt in der jeweiligen, in Anhang 1 genannten Einheit.

Die zusätzliche oder die verringerte Kapazität sowie die installierte Kapazität der Unteranlage im Anschluss an eine wesentliche Kapazitätsänderung, wenn zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem 30. Juni 2011 eine wesentliche Kapazitätsänderung stattfindet

Kapazitäten werden ausgedrückt für

Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, in der jeweiligen, in Anhang I genannten Einheit,

Unteranlagen, für die ein Wärme-Referenzwert gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird,

Unteranlagen, für die ein Brennstoff-Referenzwert gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr,

Prozessemissionen als pro Jahr emittierte Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent.

Bezeichnung des Produkts bzw. der Produkte

 

NACE –Code der Tätigkeit

 

PRODCOM-Codes des Produkts bzw. der Produkte

 

Ausweisung als Stromerzeuger

 

Historische Aktivitätsrate

Je nach Art der Unteranlage; umfasst bei Unteranlagen, für die ein Produkt-Referenzwert gilt, die gesamte Jahresproduktionsmenge, anhand deren der Median bestimmt wurde.

Durchsatz aller relevanten CWT-Funktionen

Nur für die Produkt-Referenzwerte „Raffinerieprodukte“ und „Aromaten“.

Der Berechnung der historischen Aktivitätsraten zugrunde liegende Daten

Mindestens für die Produkt-Referenzwerte „Kalk“, „Dolomitkalk“, „Steamcracken“, „Wasserstoff“ und „Synthesegas“.

Treibhausgasemissionen insgesamt

Nur direkte Emissionen; nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Treibhausgasemissionen aus Brennstoffen

Nur direkte Emissionen; nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Treibhausgasemissionen aus Prozessen

Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Gesamtenergie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage

Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Energie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage, der nicht für die Erzeugung messbarer Wärme verwendet wurde

Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Energie-Input aus Brennstoffen innerhalb der Anlage, der für die Erzeugung messbarer Energie verwendet wurde

Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Verbrauchte messbare Wärme

Nur wenn nicht alle Emissionen der Anlage auf Produkte zurückgehen, für die ein Referenzwert gilt.

Importierte messbare Wärme

 

Treibhausgasemissionen aus der Produktion von an Privathaushalte exportierter Wärme

 

Exportierte messbare Wärme

Nur Wärme, die an nicht in den Anwendungsbereich des EZG 2011 fallende Verbraucher geliefert wurde, mit klarer Angabe, ob der Verbraucher ein Privathaushalt ist.

Stromverbrauch in Einklang mit den jeweils festgelegten Systemgrenzen (Anhang 1)

Nur für Unteranlagen, die unter einen Referenzwert fallen, für die die Austauschbarkeit von Wärme und Strom relevant ist

Als Brennstoff für die Herstellung von Vinylchloridmonomer verwendeter Wasserstoff

Nur für Unteranlagen, die unter den Referenzwert „Vinylchloridmonomer“ fallen

  

Schlagworte

Stromerzeugung

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021

Gesetzesnummer

20007620

Dokumentnummer

NOR40134866

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