Artikel 1
Gegenstand
Dieses Abkommen regelt die Rahmenbedingungen für die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanz- und Rettungsflüge unter Einbezug von Außenlandeplätzen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
Gegenstand
Dieses Abkommen regelt die Rahmenbedingungen für die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanz- und Rettungsflüge unter Einbezug von Außenlandeplätzen.
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