vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2011

§ 0

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 55/2011

Inkrafttretensdatum

18.04.2011

Langtitel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 55/2011 idF BGBl. III Nr. 63/2011 (VFB)

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 14 mit 4. April 2011 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien (nachstehend “die Parteien" genannt), sind gemäß Artikel 19 des am 18. September 2007 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (nachstehend “das Abkommen" genannt) mit dem Ziel einer effektiven Durchführung des Abkommens

wie folgt übereingekommen:

____________________________

1 Siehe Abl. Nr. L 344 vom 19.12.2007 S. 46

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)