§ 0
Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
18.04.2011
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 55/2011 idF BGBl. III Nr. 63/2011 (VFB)
Ratifikationstext
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 14 mit 4. April 2011 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien (nachstehend “die Parteien" genannt), sind gemäß Artikel 19 des am 18. September 2007 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (nachstehend “das Abkommen" genannt) mit dem Ziel einer effektiven Durchführung des Abkommens
wie folgt übereingekommen:
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1 Siehe Abl. Nr. L 344 vom 19.12.2007 S. 46
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