Genehmigungsverfahren
§ 18.
Die nach § 93 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 3 ASchG vorzulegenden Unterlagen haben auch die für die Beurteilung erforderlichen tagbauspezifischen Angaben zu enthalten, insbesondere Angaben zu den tagbauspezifischen Gefahrenbereichen.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2024
Gesetzesnummer
20007029
Dokumentnummer
NOR40123483
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