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Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.11.2010

§ 0

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 128/2010

Inkrafttretensdatum

26.11.2010

Langtitel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, unterzeichnet in Brüssel am 10. Oktober 2007

StF: BGBl. III Nr. 128/2010 idF BGBl. III Nr. 124/2011 (VFB)

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 am 6. November 2010 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau, im Folgenden die „Parteien“ genannt,

in dem Wunsch, die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt), zu erleichtern, sind auf der Grundlage dessen Artikel 19

wie folgt übereingekommen:

____________________________

1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007, S. 149.

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