§ 0
Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
26.11.2010
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, unterzeichnet in Brüssel am 10. Oktober 2007
StF: BGBl. III Nr. 128/2010 idF BGBl. III Nr. 124/2011 (VFB)
Ratifikationstext
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 am 6. November 2010 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau, im Folgenden die „Parteien“ genannt,
in dem Wunsch, die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt), zu erleichtern, sind auf der Grundlage dessen Artikel 19
wie folgt übereingekommen:
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1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007, S. 149.
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